Gegengutachten

Es kommt leider vor, dass wichtige Gutachten einseitig oder falsch sind. Fehler in solchen Gutachten können mit Sachverstand und nachvollziehbaren Argumenten durch ein Gegengutachten aufgedeckt werden. Dazu einige ausgewählte Beispiele aus meiner Praxis:

Fall 1
In einem Gutachten ist ein neuer Außenputz auf schwierigem Untergrund zu untersuchen. Im Gutachten wird der Schluss gezogen, dass die Haftzugfestigkeit unter dem Grenzwert von 1,0 N/mm2 liegt und der Putz zu erneuern sei. Das Gutachten ist falsch, einen solchen Grenzwert gibt es nicht, der Putz ist in Wirklichkeit einwandfrei.

Fall 2
In einem Gutachten wird eine hölzerne Außentreppenkonstruktion so beurteilt, dass diese wegen fehlender Aussteifung gegen Horizontalkräfte abgerissen werden müsse. Es ist richtig, dass an dieser Konstruktion die Horizontalaussteifung unzureichend ist. Aber für etwa 100,00 ¬ kann diese durch zwei Verankerungen am Gebäude hergestellt werden. Ein Abriss ist Unsinn.

Fall 3
In einem Gutachten wird die Ursache für Schimmelpilzwachstum im Bereich der Sockelleiste von Wohnungen ermittelt. Es wird festgestellt, dass die Sockeldämmung des Hauses unzureichend ist und der Aufwand zur Schadensbeseitigung 2.000,00 Euro beträgt. Es wurde übersehen, dass die gesamte angrenzende Tiefgaragendecke oberseitig auch nicht gedämmt ist. Der tatsächliche Sanierungsaufwand bei dieser Wärmebrücke beträgt etwa 20.000,00 Euro.

Fall 4
In einem Bauvorhaben wird für sichtbar bleibende Sparren ausdrücklich unbehandeltes gehobeltes Kiefernholz bestellt. Die Sparren verfärben sich ganz erheblich durch Bläuepilze. Ein Gutachten weist dem Bauunternehmer die Verantwortung zu. Tatsächlich hat der Lieferant deutlich feuchteres Holz geliefert als vereinbart und Kiefernholz ohne Bläueschutz funktioniert nicht. Deshalb ist in den entsprechenden Normen eine Verfärbung durch Bläue ausdrücklich als zulässig benannt.

Fall 5
Bei einer endoskopischen Untersuchung eines Balkenkopfs in einer Holzbalkendecke wird in geringem Umfang Braunfäule mit Würfelbruch gefunden und geschlussfolgert, der Balken müsse wegen Befalls durch den Echten Hausschwamm erneuert werden. Dass im betroffenen repräsentativen Wohnraum hochwertiges Parkett verlegt ist, welches bei einer Balkenerneuerung zerstört werden muss, interessiert nicht. Nach genauer Untersuchung zeigt sich, dass der Schaden uralt ist, der Echte Hausschwamm nicht mehr lebt und der Balken noch ausreichend tragfähig ist und deshalb überhaupt keine Maßnahmen erforderlich sind. Das Parkett bleibt.

Fall 6
Ein sehr schönes massives Gebäude aus rotem Klinkermauerwerk, Baujahr etwa 1835, wird teilweise zu Wohnraum ausgebaut. Kurz danach gibt es an den Wänden im Gebäude erhebliche Verfärbungen durch Feuchtigkeit. In einem Gutachten wird festgestellt, dass der Latexanstrich zu wenig wasserdampfdurchlässig sei. Schuld habe der Maler, der die Farbe ausgewählt hat. In Wirklichkeit liegt eine extrem hohe Konzentration von Nitratsalzen (umgangssprachlich Salpeter) vor, da das Gebäude früher auch als Stall genutzt wurde. Diese Salze ziehen Feuchtigkeit aus der Luftfeuchtigkeit an. Der Maler ist völlig schuldlos.

Fall 7
Bei einer im Winter elektrisch beheizten Außentreppe dringt am Stromversorgungskabel Wasser in die darunter liegende Tiefgarage ein. Ein Gutachten kommt zu dem Schluss, dass deswegen für 16.000,00 Euro die Treppe neu hergestellt werden muss. Eine Injektage mit einem geeigneten Mittel auf Polyurethanbasis beseitigt den Wassereintritt für 100,00 Euro.

Ich helfe Ihnen gern, mögliche Fehler in Baugutachten aufzudecken.